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   FG München, 23.04.2003 - 7 K 3089/01   

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https://dejure.org/2003,11033
FG München, 23.04.2003 - 7 K 3089/01 (https://dejure.org/2003,11033)
FG München, Entscheidung vom 23.04.2003 - 7 K 3089/01 (https://dejure.org/2003,11033)
FG München, Entscheidung vom 23. April 2003 - 7 K 3089/01 (https://dejure.org/2003,11033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse; Betriebliche Veranlassung beim Trägerunternehmen; Anerkennung der Versorgungszusage bei Bemessung von Pensionsrückstellungen; Erfordernis stichtagsbezogener Betrachtungsweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4d Abs. 1 S. 1; EStG § 6a Abs. 3 S. 4
    Überversorgung bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse; Körperschaftsteuer 1995 und 1996; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1995 und 31.12.1996; Gewerbesteuermessbetrag 1995 und 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überversorgung bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse - Körperschaftsteuer 1995 und 1996 - Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1995 und 31.12.1996 - Gewerbesteuermessbetrag 1995 und 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1150
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.05.1995 - I R 16/94

    Überhöhter Teil einer Pensionszusage ist bei der Rückstellungsbewertung nicht zu

    Auszug aus FG München, 23.04.2003 - 7 K 3089/01
    Wann und inwieweit eine "Überversorgung" vorliege, habe der BFH mit Urteil vom 17. Mai 1995 ( I R 16/94, BStBl II 1996, 420) entschieden.

    Somit handle es sich für die Klägerin um eine Rückwirkung, insbesondere da das BFH-Urteil in BStBl II 1996, 420 vor allem auf die spezifische Rechtsvorschrift des § 6 e EStG und die Geschäftsführerversorgung eingehe.

    Dies ist anerkannt und entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH-Urteil in BStBl II 1996, 420).

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Für die maßgebende Bemessungsgrundlage kann es indes insoweit nicht darauf ankommen, ob das Unternehmen sich unmittelbar verpflichtet hat oder nur mittelbar die Versorgung über eine UK durchführt (so zutreffend Urteil des FG München vom 23. April 2003 7 K 3089/01, EFG 2003, 1150; die dagegen eingelegte Revision hat der BFH mit Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 45/03, BFH/NV 2004, 1108, wegen der Revisionsbegründungsfrist als unzulässig verworfen).
  • BFH, 18.02.2004 - I R 45/03

    Wiedereinsetzung: Beginn der Antragsfrist

    Das Finanzgericht (FG) München hat sich der Auffassung des FA angeschlossen und die Klage durch Urteil vom 23. April 2003 7 K 3089/01 abgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1150 abgedruckt.

  • BFH, 08.10.2008 - I B 72/08

    Bemessung von Pensionsrückstellungen - Fehlen von Entscheidungsgründen

    Das FG hat ausgeführt, der BFH habe das die Klägerin betreffende Urteil des FG München vom 23. April 2003 7 K 3089/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1150) zitiert und daher berücksichtigt.

    Dies hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930 bejaht und in den Gründen zustimmend auf das Urteil des FG München in EFG 2003, 1150 verwiesen, das gegen die Klägerin ergangen ist und dieselbe auch hier streitige Rechtsfrage betraf; es handelte sich lediglich um unterschiedliche Streitjahre.

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12

    Verhältnis der Vorschriften § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG -

    Wenn sich der Beklagte in der Einspruchsentscheidung darauf berufe, dass es für die maßgebende Bemessungsgrundlage nicht darauf ankomme, ob ein Unternehmen sich unmittelbar verpflichtet hat oder nur mittelbar die Versorgung über eine Unterstützungskasse durchgeführt werde, was nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München vom 23. April 2003 7 K 3089/01 (EFG 2003, 1150) der Fall sein soll, so werde darauf hingewiesen, dass die gegen dieses Urteil eingelegte Revision lediglich aus formalen (Versäumung der Revisionsbegründungsfrist) und nicht aus inhaltlichen Gründen zurückgewiesen worden sei.
  • FG München, 22.02.2008 - 7 K 422/08

    Geltung der sog. Überversorgungsgrundsätze des § 6a Abs. 3 Satz 4 EStG für

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Sachvortrags der Beteiligten wird auf die o.a. Prüfungsberichte, die Einspruchsentscheidung vom 11. August 2004, die Schriftsätze samt Anlagen, das die beiden Jahre vor dem Streitjahr 1997 betreffende Urteil des Finanzgericht München vom 23. April 2003 - 7 K 3089/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1150), das hierzu ergangene Urteil des BFH vom 18. Februar 2004 - I R 45/03 (Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2004, 1108) und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.

    Hervorzuheben ist, dass das die Klägerin betreffende Urteil des Finanzgerichts München vom 23. April 2003 - 7 K 3089/01 vom BFH in seiner Entscheidung im Verfahren VIII R 100/04 zitiert und daher berücksichtigt wurde.

  • FG Münster, 25.08.2004 - 1 K 209/02

    Zuwendung an Unterstützungskasse; Abzugsfähigkeit

    Auf diesen Rechtsgrundsatz kann daher bei der Ermittlung der abzugsfähigen Zuwendungen an eine Unterstützungskasse gemäß § 4 d EStG zurückgegriffen werden (Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Rn. 959; FG München, Urteil vom 23. April 2003, 7 K 3089/01, EFG 2003, 1150, Rev. durch den BFH als unzulässig zurückgewiesen - Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 45/03).
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